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Funkmikrofonfrequenzen 823–832 MHz: Verlängerung bringt Planungssicherheit

20.01.2026
von Dennis Lehmann
Funkmikrofonfrequenzen 823–832 MHz: Verlängerung bringt Planungssicherheit

Wer regelmäßig mit Funktechnik arbeitet, kennt das Gefühl, wenn eine wichtige Frequenz zur Disposition steht: Unsicherheit, Planungsstress und viele offene Fragen sind meist die Folge. Umso besser ist die Nachricht, dass der Bereich 823–832 MHz nicht wie befürchtet zum Jahresende entfällt, sondern in Deutschland weitere zehn Jahre nutzbar bleibt. Viele bestehende Systeme können damit ohne Umrüstung weiter betrieben werden. Dennoch gilt: Die Frequenzverwaltung ist nicht europaweit einheitlich geregelt. Was in Deutschland erlaubt ist, kann in anderen Ländern anders aussehen – ein Punkt, den besonders Touring-Produktionen weiterhin im Blick behalten sollten.

1. Frequenznutzung und Einordnung

Das elektromagnetische Spektrum von 9 kHz bis 245 GHz ist vollständig zugeteilt. Audiotechnisches Funk-Equipment ist dabei grundsätzlich Sekundärnutzer. Das bedeutet, dass Funkmikrofone Bereiche mitverwenden dürfen, die eigentlich primären Diensten vorbehalten sind – allerdings nur, solange diese nicht gestört werden.

Zu den typischen Primärnutzern gehören zum Beispiel TV- und Rundfunksender, Behörden- und Sicherheitsfunk wie Polizei oder Feuerwehr sowie verschiedene Richtfunk- und Mobilfunkdienste. Diese Services haben im jeweiligen Frequenzbereich Vorrang und müssen jederzeit störungsfrei arbeiten können.

In der Praxis bewegen wir uns damit oft in Zwischenbereichen oder lokalen Lücken, in denen der eigentliche Hauptnutzer nicht aktiv ist. Das erklärt, warum eine Funkfrequenz an einem Ort einwandfrei funktioniert, an einem anderen jedoch massive Störungen zeigt. So kann eine Strecke, die bei einer Veranstaltung in Nürnberg problemlos läuft, bereits wenige Kilometer weiter – etwa in der Nähe eines TV-Senders oder einer Richtfunkstrecke – plötzlich Aussetzer haben. Ursache ist dann nicht das Funkmikrofon selbst, sondern die dort dominante primäre Nutzung, die diesen Bereich belegt. Für Anwender wirkt es dann so, als sei die Frequenz „defekt“, dabei ist sie an diesem Standort schlicht nicht verfügbar.

Eine Ausnahme bilden lediglich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie verfügen historisch über eigene Frequenzbereiche, die jedoch ebenfalls bereits mehrfach neu strukturiert wurden.

2. Frequenzmanagement: entscheidend für einen störungsfreien Betrieb

In den für die Eventbranche typischen UHF-Bereichen lassen sich umfangreiche Setups mit vielen parallelen Funkstrecken realisieren – vorausgesetzt, die Empfänger arbeiten mit hochwertigen Filtern, die Frequenzplanung ist durchdacht und Intermodulationen werden berücksichtigt. Jeder Sender erzeugt neben seiner Hauptfrequenz weitere Produkte, die benachbarte Systeme beeinträchtigen können. Deshalb sollten alle Strecken innerhalb kompatibler Frequenzgruppen betrieben werden. Bei den UHF-600-Systemen aus unserem Sortiment sind diese Gruppen beispielsweise detailliert in der Gebrauchsanleitung hinterlegt.

Wie sensibel diese Abstimmung ist, zeigt sich besonders, wenn kurzfristig weitere Strecken ergänzt werden. Bei einer Bühnenshow mit zwölf koordinierten Mikrofonen läuft das System stabil, solange alle innerhalb derselben Gruppe arbeiten und sich ihre Intermodulationsprodukte nicht gegenseitig beeinflussen. Kommen jedoch spontan zwei zusätzliche Mikrofone hinzu, die auf unkoordinierten Frequenzen senden, können diese neuen Signale einzelne der ursprünglich sorgfältig geplanten Strecken stören. Das System wirkt dann instabil, obwohl die Technik einwandfrei arbeitet – es fehlt schlicht die gemeinsame, abgestimmte Frequenzbasis. Hinzu kommt, dass selbst extern erzeugte Signale, etwa von einer Veranstaltung in unmittelbarer Nähe, einzelne Frequenzen oder ganze Gruppen beeinflussen können.

3. Lichttechnik: eine deutlich komplexere Situation

Im Gegensatz zu Funkmikrofonen, die in klar definierten Bereichen arbeiten, nutzt die Lichtsteuerung überwiegend allgemein freigegebene Frequenzen. Diese werden jedoch nicht nur von eventtechnischen Anwendungen genutzt, sondern gleichzeitig von WLAN, Smart Devices, privaten Datenübertragungen und einer Vielzahl von Consumer-Funklösungen. Viele dieser Geräte senden zudem mit deutlich höherer Leistung, als es im Eventbereich üblich oder zulässig ist – eine Herausforderung für jede Funkübertragung im Lichtbereich.

Wie schnell das zum Problem werden kann, zeigt sich etwa bei einem Firmen-Event, bei dem die Saalbeleuchtung per Funk-DMX gesteuert wird. Während der Probe funktioniert alles störungsfrei. Sobald jedoch die Gäste eintreffen, aktivieren hunderte Smartphones automatisch ihre WLAN- und Bluetooth-Verbindungen. Gleichzeitig erweitert das Veranstaltungshotel sein eigenes WLAN-Netz um zusätzliche Access Points. Die Vielzahl dieser Signale belegt große Teile des frei nutzbaren Spektrums. Die Lichtsignale treffen dann verzögert ein oder reißen kurzzeitig ab – nicht wegen eines technischen Defekts, sondern weil der Funkkanal schlicht überlastet ist. Für kritische Anwendungen empfiehlt sich daher gegebenenfalls der Einsatz kabelgebundener oder redundanter Lösungen.

4. Planungssicherheit hilft technische Herausforderungen zu meistern

Die Verlängerung des Frequenzbereichs 823–832 MHz bringt der Veranstaltungsbranche wertvolle Planungssicherheit. Doch auch mit stabilen Rahmenbedingungen bleibt ein sorgfältiges Frequenzmanagement unverzichtbar – besonders in Umgebungen, in denen viele Systeme parallel arbeiten oder externe Signale die Situation zusätzlich erschweren.

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